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Nach der Bestattung     

Gerade nach einer Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, daß man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss. Damit es Ihnen etwas leichter fällt haben wir für Sie die wichtigsten Erledigungen zusammengestellt.

Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Sie dabei unterstützen. Auch bei Fragen zu laufenden Versicherungsverträgen (Kündigungen, Neuverträge) oder Wohnungsmietverträgen, haben wir kompetente Mitarbeiter oder können Ihnen Fachmänner vermitteln, die sich für Sie einsetzen.

Unfallversicherung

Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so muss im Falle eines Unfalltodes zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden, sowie, falls möglich, eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft.

Privathaftpflicht und Rechtschutzversicherung

Den Hinterbliebenen entsteht durch den Tod des Versicherungsnehmers keine Beeinträchtigungen im Bezug auf Ihre Versicherungsverhältnisse. Die Versicherung ist über den Todesfall zu informieren, damit die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können, Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag automatisch aus.

Hausrat- und Gebäudeversicherung

Bei der Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über. Eine Neuordnung des Vertrages ist sinnvoll.

KFZ - Versicherung

Wird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen werden. Eine Kündigung des Vertrages darf jedoch beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden! Prämien, die zuviel bezahlt worden sind, werden den Hinterbliebenen zurückerstattet.

Kreditinstitute

Auch Ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie eine Mitteilung machen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist.

Legen Sie dem Kreditinstitut eine Sterbeurkunde vor. In der Regel werden laufende Kosten wie Miete, Strom, Beiträge usw. wie bisher dem Konto belastet. Ob weitere Zahlungen aus dem Guthaben des Verstorbenen geleistet werden können, hängt davon ab, ob für den oder die Hinterbliebenen eine Kontovollmacht besteht. Solche Vollmachten werden in der Regel so gestaltet, daß Sie "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gelten. Wenn keine Vollmachten bestehen, können Sie die Kosten, die mit dem Tod zusammen hängen, vom Konto bezahlen. Das Kreditinstitut verlangt dann die Vorlage der Rechnungen.

Fragen Sie den Berater Ihrer Bank oder Sparkasse, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Mietvertrag

Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet! Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung für beide Seiten, d.h. sowohl für die Erben als auch für den Vermieter.

Wichtig: Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach! Somit kann der Vermieter eine Kündigung nur nach Angabe "wichtiger Gründe" aussprechen. Zu diesem Thema gibt es viele Sonderregelungen! Erkundigen Sie sich deshalb am besten beim Mieterschutzbund oder bei Ihrem Rechtsanwalt.

Rundfunk

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig. Bei der GEZ müssen Sie die Geräte abmelden, wenn der Haushalt des Verstorbenen aufgelöst wird oder ummelden, wenn der Haushalt durch Hinterbliebene weiter geführt wird. Vordrucke für das Ab- oder Ummelden erhalten Sie bei allen Banken und Sparkassen.

Abonnements

Abonnements sind immer schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu kündigen! In manchen Fällen bekommen Sie Vorauszahlungen zurück erstattet.

Vereine

Vereinsmitgliedschaften enden automatisch mit dem Tod des Mitgliedes. Es ist jedoch auch hier ratsam, daß die Hinterbliebenen den Tod ihres Angehörigen dem Verein mitteilen.

Grabpflege

Eine gepflegte Ruhestätte ist Ausdruck der Wertschätzung der Hinterbliebenen für den Verstorbenen. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, so beauftragen Sie damit eine Friedhofsgärtnerei. Die Gärtnerei gewährleistet Ihnen zu jeder Jahreszeit ein gepflegtes schönes Grab.

Auswahl einer Grabanlage

Zu unserer Kultur gehört es, unseren Verstorbenen ein Grabmal zu erstellen. Dabei sollte man auf das Material und die Gesamtgestaltung achten. Unser hauseigener Grabsteinhandel weis über die Friedhöfe Bescheid, über die Höhe, Breite und Stärke eines Steines und ob dort auch Grabumrandungen zugelassen sind. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt.

Weitere Informationen unter NORDLAND-Grabsteinhandel.

Vorsicht bei Rechnungen!

Immer wieder kommt es vor, dass skrupellose Geschäftemacher sich Opfer auswählen, in deren Familie jemand verstorben ist. Die Betrüger bekommen durch das Lesen von Traueranzeigen die Adresse der betroffenen Familien. Dann senden sie Waren oder Rechnungen oder Nachnahmesendungen an diese Adresse.

Achtung: Seien Sie lieber erst einmal skeptisch, wenn Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adresse des Verstorbenen kommen! Überprüfen Sie besonders bei Rechnungen, ob die angegebene Leistung erbracht wurde. Bei Waren eines Versand Händlers sollten Sie prüfen ob eine Bestellung überhaupt erfolgte! Von den Verbraucherzentralen wird ebenfalls geraten: Nicht überrumpeln lassen! Wenn Sie sich ganz unsicher sind, verlangen Sie von den Gläubigern eine Kopie der Bestellung!

Wenn Sie den Verdacht des Betruges hegen, informieren Sie umgehend die Polizei! Oftmals sind die Betrüger und ihre Praktiken der Polizei bekannt. Bei Nachnahmesendungen wenden Sie sich am besten an die Versandfirma und lassen sich von dort die Bestellung bestätigen.

 

Anschrift Hauptsitz

NORDLAND Bestattungshaus
Herr Bert Rusin
Puschkinstraße 7
17326 Brüssow

Telefon: 039742-80101
E-Mail:
info(at)nordland-bestattungshaus(dot)de



 

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