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Urnenübergabe an Angehörige     

Die Urne nach Hause. Wir erfüllen Ihnen gerne diesen oft geäußerten Wunsch. In dem Schweizer Kanton Wallis gilt folgendes Gesetz:

Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen.

Wir können Ihnen deshalb folgende Sonderregelung anbieten:

Die Urnenübergabe an einen Bestatter in der Schweiz zur späterer Almwiesenbestattung. Sie fordern die Urne dann aus der Schweiz zum Durchleben Ihrer ganz persönlichen Trauerzeit an.

Sollten Sie Fragen zu dieser Bestattungsalternative haben rufen Sie uns an:

» Telefon: 039742 - 80 101

Anschrift Hauptsitz

NORDLAND Bestattungshaus
Herr Bert Rusin
Puschkinstraße 7
17326 Brüssow

Telefon: 039742-80101
E-Mail:
info(at)nordland-bestattungshaus(dot)de



 

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